Beerdigung

 

Sind Sie vom Todesfall eines Angehörigen betroffen?

Was muss ich jetzt alles tun? Wo muss ich vorsprechen? Wer hilft mir in meiner Trauer?

Die Pfarrei bietet Ihnen auch in dieser Zeit ihre Unterstützung an beim Gestalten einer würdevollen Auferstehungsfeier oder seelsorgerlichen Gesprächen. Unser Glaube bestärkt uns, dass wir Menschen auch in der Situation des Todes und des Abschieds nicht ohne Trost und Geborgenheit sind, sondern dem auferstandenen Jesus Christus vertrauen dürfen, der gesagt hat:

„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben“. (Johannes 11,25 – 26)

Für das Planen der Auferstehungsfeier wenden Sie sich bitte telefonisch an das Pfarreisekretariat unter 041 937 11 16.

Vorgehen bei einem Todesfall:
Todesfall Checkliste Gemeinde Nottwil

 

Unsere Seelsorger sind auch nach der Bestattung gerne für Sie da. Der Beerdigung folgt eine Zeit der Trauerverarbeitung. Diese bringt auch Chancen mit sich, etwas Neues zu beginnen oder mit Angehörigen, zu denen Sie den Kontakt verloren haben, wieder eine Beziehung aufzubauen. Oft sind Menschen beim Erleben eines Todesfalls auch bereit, Schritte der Versöhnung zu tun, wo Verhältnisse unter Verwandten zerbrochen sind. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg.
Zum Seelsorgeteam

Öffnungszeiten Totenkapelle:
1. Nov. – 28. Feb: 7.00 – 18.00 Uhr
1. März – 31. April: 7.00 – 19.00 Uhr
1. Mai – 31. Aug.: 7.00 – 20.00 Uhr
1. Sept. – 31. Okt: 7.00 – 19.00 Uhr

Gedenkplatz für unsere Verstorbenen
Unseren Verstorbenen widmen wir eine Stele beim Marienaltar, die aus einem Stück  Olivenbaum geschnitten ist. Auf Schiefertafeln gedenken wir ihrer Namen. Die Täfelchen bleiben jeweils bis zum folgenden Allerheiligen-Fest zur Erinnerung hängen.

Und sollte jemand ein Sternenkind haben (ein Kind, das vor der Geburt gestorben ist), kann uns das auf dem Pfarrhaus mitgeteilt werden – auch anonym,
und wir werden ein Täfelchen mit dem Vornamen ebenfalls auf unserem Gedenkplatz aufhängen.

 

Friedhof- und Bestattungsreglement