Kirchenrat
Der Kirchenrat ist eine staatskirchenrechtliche Institution und die Verwaltungsbehörde der Kirchgemeinde. Er ist zuständig für die Finanzen, das Personal und die Infrastruktur der Kirchgemeinde. Die Mitglieder werden alle vier Jahre von den stimmberechtigten katholischen Pfarreimitgliedern gewählt. Der Gemeindeleiter ist von Amtes wegen Mitglied des Kirchenrates. An der Kirchgemeindeversammlung werden jährlich das Budget und die Jahresrechnung vorgestellt und genehmigt.